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Sie wollen Obst oder Gemüse exportieren?

Exporte in die EU

Die Früchte und das Gemüse müssen der Vermarktungsnorm der EU entsprechen und deshalb vor dem Export kontrolliert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat uns beauftragt, diese Kontrollen in der ganzen Schweiz durchzuführen.  Diese sogenannten Konformitätskontrollen werden durch unsere Inspektoren bei jeder Sendung durchgeführt.  Nach der Kontrolle erhalten die Exporteure das Formular „Kontrollbescheinigung“. Es  muss den Exportpapieren beigelegt werden.  

Exporte in Nicht-EU-Länder

Auch für den Export in nicht EU-Länder muss eine Kontrolle durch uns gemacht werden, um eine Konformitätsbescheinigung beilegen zu können (siehe auch VEAGOG Art. 9). Zudem muss bei jedem Export in Länder ausserhalb der Europäischen Union ein Pflanzenschutzzeugnis beantragt werden.

Export von Industrieware

Für den Export von Ware die für die industrielle Verarbeitung bestimmt ist braucht es keine Kontrollbescheinigung.

Export von Frischobst und Gemüse
Liste UNECE-Normen
BLW: Ausfuhr von Agrarprodukten